Gültigkeit von Gutscheinen

Liebe Gäste,

bitte beachten Sie, dass wir alte Geschenkgutscheine nicht mehr berücksichtigen können und diese nicht mehr einlösbar sind. Diese Regelung beruft sich auf §195 BGB, welcher besagt, dass der Anspruch aus dem Gutschein nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren verfällt. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung.

Ihr Team der Museumsstuben